Zur Kaiserwalil 1619.
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er principaliter ausgeschrieben und angesetzt worden. In dem
übrigen aber, das Interpositionwerk verstehende, were es gnugsam,
daß man vor diesmal darzu gewisse praeporatoria machte. Welcher
der beeden Herrn geistlichen Churfürsten Meinung auch Chur-
Mainz in allem beigefallen, daß also nun nichts mehr und
anders zugewarten, dann sie mit der Wahl, wir sagen und
erinnern was wir wollen, ungezweifelt in kurzen verfahren
werden, wie unten weiter Eu. Churf. G. wir berichten wollen.
Wir an unserm Ort haben angezeiget, daß wir es allenthalben
bei unsern jüngst gegebenen voto und denen dabei ausführlich
angezogenen Ursachen bewenden ließen, warumb Eu. Churf. G.
es darfür hielten und dem ganzen heiligen Reich zuträglich zu
sein vermeineten, daß die böhmische Unruhe erstlichen ver
glichen und beigelegt und hernacher alsodann zur Wahl ge
schritten würde, bei welchen wir auch nochmals kraft habender
Instruction verbleiben mtißen. Wir weren aber erbötig, was sie
itzo der Praeparatorien halben zum künftigen Interposition-
Tage sich erklärt und wie weit vor dießmal des Composition-
Werks wegen sie sich einzulassen verwilliget, Eu. Churf. G.
ausführlich zu berichten.
Darauf die geistlichen Churfürsten ingesambt von uns zu
wissen begehrt, wie bald wir verhoffcten, daß Eu. Churf. G.
gegen uns auf solchen eingeschickten Bericht in Gnaden sich
resolviren möchten, dann die Zeit, so zu Vollezielmng der
Wahl in der güldenen Bull gesetzt, inmittelst vergeblichen
hinliefe, sie mit großen Unkosten in der Person außer Landes
liegen und zehren müßten und ihnen darbei schwer fallen
wollte, wann sie ohne einige Verrichtung sich gedulden und
warten sollten, bis auf einen und den andern Punkt von Eu.
Churf. G. wir Resolution erlangen möchten, und sich endlich
dahin schließlich erklärt, wo ferne von dato an innerhalb 8,
9 oder 10 Tagen aufs längste von Eu. Churf. G. auf dieses
und was wir sonsten hierin berichtet nicht eine gewisse oder
widrige Resolution erlangen sollten, daß alsodann nach Ver-
fließung solcher Zeit sie umgänglichen zur Wahl schreiten und
dieselbige Inhalts der güldenen Bull noch vor dem 20. Augusti
neuen Calenders unfehlbar zu Werk richten wollten. Jedoch
verhoffen wir, wiewohl die anwesende Churfürsten das gemachte
Conclusum in praefixione termini zur Wahl inviolabiliter zu