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Tadra.
nemlich solcher Wahltag' fortgängig sein möchte oder nicht, be
antwortet.
Wann dann angeregter Wahltag, als der wie gedacht
auf den 10. nechstkünftigen Monats July in der Stadt Frank
furt einzukommen benennet und angesetzet, nunmehr herbei
rucket, mehr höchsterwähnter Herr Churfürst zu Mainz auch
Eu. Churf. G. seit dessen communicirt, wessen sich die andern
Herrn beide geistliche Churfürsten, die zu Hungern und Böhmen
Königl. W. sowohl die Churfürstlichen Brandenburgischen
Räthe auf die erfolgte Denunciation in Antwort vernehmen
laßen und dann wir der Ursachen vor eine Notturft erachtet,
was diesfalls Eu. Churf. G. zu thun und wessen sie sich zu
bezeigen, in Deliberation zu ziehen, damit in einem und dem
anderen obangeregten deroselben Erbieten ein satsames Be
gnügen geschehen und an die unterschiedenen Orte gebührende
Antwort erfolgen könnte: als haben wir solches heut dato zu
Werck zu richten nicht unterlaßen, auch nach gepflogener
Communication befunden, daß darbei nachfolgende drei puncta
vornehmlich in acht zu nehmen:
1. Ob Eu. Churf. G. solchem Wahltag in der Person bei
zuwohnen bei jetzigen Zustande in der Nachbarschaft sowohl
dem ganzen heiligen Reich zu rathen?
2. Oder ob sie vielmehr solchen Tag durch Gesandte be
suchen laßen, und
3. Was von ihnen daselbst zu verrichten sein sollte.
Soviel nun, gnedigster Churfürst und Herr, den ersten
Punkt dieser unserer gehaltenen Consultation betrifft, seind
zwar unsers wenigen Ermessens große wichtige Ursachen ver
banden, warurnb Eu. Churf. G. dem angesetzten Wahltag billig
in der Person beiwohnen sollten, denn 1. erfordei't unter andern
auch dieses die goldene Bulla klar und ausgedrückt, daß die
Churfürsten alle bei diesem wichtigen Werk der Wahl eines
Haupts der Christenheit selbst persönlich erscheinen und davon
ohne kündbare und beweisliche Ehehafft nicht bleiben sollen.
2. Ist gleichwohl dieses negotium schwer, wichtig und hoch,
als daran dem ganzen heiligen Römischen Reich und dessen
Wohlstände negst göttlicher Regierung nicht wenig sondern am
meisten gelegen, daher es auf Diener oder Abgesandte so leicht
nicht zu geben, inmaßen dann vors 3. Eu. Churf. G. hoch-