Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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Tadra. 
nemlich solcher Wahltag' fortgängig sein möchte oder nicht, be 
antwortet. 
Wann dann angeregter Wahltag, als der wie gedacht 
auf den 10. nechstkünftigen Monats July in der Stadt Frank 
furt einzukommen benennet und angesetzet, nunmehr herbei 
rucket, mehr höchsterwähnter Herr Churfürst zu Mainz auch 
Eu. Churf. G. seit dessen communicirt, wessen sich die andern 
Herrn beide geistliche Churfürsten, die zu Hungern und Böhmen 
Königl. W. sowohl die Churfürstlichen Brandenburgischen 
Räthe auf die erfolgte Denunciation in Antwort vernehmen 
laßen und dann wir der Ursachen vor eine Notturft erachtet, 
was diesfalls Eu. Churf. G. zu thun und wessen sie sich zu 
bezeigen, in Deliberation zu ziehen, damit in einem und dem 
anderen obangeregten deroselben Erbieten ein satsames Be 
gnügen geschehen und an die unterschiedenen Orte gebührende 
Antwort erfolgen könnte: als haben wir solches heut dato zu 
Werck zu richten nicht unterlaßen, auch nach gepflogener 
Communication befunden, daß darbei nachfolgende drei puncta 
vornehmlich in acht zu nehmen: 
1. Ob Eu. Churf. G. solchem Wahltag in der Person bei 
zuwohnen bei jetzigen Zustande in der Nachbarschaft sowohl 
dem ganzen heiligen Reich zu rathen? 
2. Oder ob sie vielmehr solchen Tag durch Gesandte be 
suchen laßen, und 
3. Was von ihnen daselbst zu verrichten sein sollte. 
Soviel nun, gnedigster Churfürst und Herr, den ersten 
Punkt dieser unserer gehaltenen Consultation betrifft, seind 
zwar unsers wenigen Ermessens große wichtige Ursachen ver 
banden, warurnb Eu. Churf. G. dem angesetzten Wahltag billig 
in der Person beiwohnen sollten, denn 1. erfordei't unter andern 
auch dieses die goldene Bulla klar und ausgedrückt, daß die 
Churfürsten alle bei diesem wichtigen Werk der Wahl eines 
Haupts der Christenheit selbst persönlich erscheinen und davon 
ohne kündbare und beweisliche Ehehafft nicht bleiben sollen. 
2. Ist gleichwohl dieses negotium schwer, wichtig und hoch, 
als daran dem ganzen heiligen Römischen Reich und dessen 
Wohlstände negst göttlicher Regierung nicht wenig sondern am 
meisten gelegen, daher es auf Diener oder Abgesandte so leicht 
nicht zu geben, inmaßen dann vors 3. Eu. Churf. G. hoch-
	        
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