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Tadra,
Verhältniss musste sich nach dem Tode des Kaisers Mathias
bei der Neuwahl klären, Sachsen musste endlich Farbe be
kennen. Dies geschah aber doch nicht so schnell, längere Zeit
wollte man noch hin und her laviren und eben dieses Schwanken
des Kurfürsten unmittelbar vor der Kaiserwahl soll eingehender
hier beleuchtet werden.
Der Kurfürst von Mainz, als Erzkanzler des deutschen
Reichs, liess sich durch das Verlangen des Heidelberger Cabi-
nets, den Wahltag bis zur Beseitigung der böhmischen Wirren
aufzuschieben, nicht irre machen und berief die Kurfürsten auf
den 20. Juli 1619 nach Frankfurt am Main zur Kaiserwahl.
Es lag sowohl dem Kurfürsten von Mainz als auch König
Ferdinand viel daran, den Kurfürsten Johann Georg von
Sachsen zum persönlichen Erscheinen bei dem Wahltage zu
bewegen, da er auf diese Weise allen anderen Einflüssen ent
rückt, viel leichter völlig zu Gunsten Ferdinands umgestimmt
werden könnte. Sowohl von Kurmainz als vom Könige Ferdi
nand und dann auch noch von den drei geistlichen Kurfürsten
insgesammt kamen nach Dresden Ersuchschreiben, der Kurfürst
möge sich persönlich in Frankfurt einfinden. 1 Denn da man
von Kurpfalz eines energischen Widerstandes gegen die Wahl
Ferdinands gewärtig, Kurbrandenburg auch mehr gegen Fer
dinand gestimmt war, so glaubte man einen von den prote
stantischen Kurfürsten gewinnen zu müssen, damit der Zwie
spalt zwischen beiden Religionsparteien im deutschen Reiche
wenigstens bei der Kaiserwahl in den Hintergrund trete. Das
Bestreben aber, Johann Georg zum persönlichen Erscheinen bei
der Wahl zu bewegen, blieb fruchtlos. Ueber Beschluss des
sächsischen Geheimraths wurde als Grund des Nichterscheinens
angegeben: ,dass die böhmische Unruhe in einen so gefähr
lichen Zustand gerathen, dass seit dem Ausschreiben des Wahl
tags die gegenseitigen Kriegsverfassungen je länger je mehr,
zugenommen, die sächsischen Lande damit dermassen umgeben,
dass dem Kurfürsten nicht zu rathen, davon zu verreisen, dies
alles sei notorium und weltkündig, so dass es der goldenen
Bulle gemäss als ein legitimum, urgens et in oculos omnium
1 Gutachten der kursächs. Räthe dd. 4./14. Juni 1619.