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Hartei.
nachzuweisen gelang und Demosthenes in der späteren Rede zu
wiederholen unterliess, geht dieser daran, Demosthenes’ Anklage
auch auf Vorgänge zu beziehen, an welche jener nicht gedacht,
und gerade ihm für Kersobleptes’ Schicksal die Schuld zuzu
schieben. Er erzählt dieselben in beiden Reden, aber nicht ohne
Widersprüche, zu deren Ausgleichung verschiedene Wege
eingeschlagen wurden. Aus der späteren erfahren wir, dass in
der Volksversammlung des 24. Elaphebolion der erwähnte, von
Philokrates gestellte Antrag über die Eidesablegung der Synedren
des Bundestages zu Stande kam, in welcher Demosthenes dem die
Abstimmung leitenden Präsidium angehöi'te: durch den Wort
laut dieses Beschlusses sei aber Kersobleptes ausgeschlossen
worden, da er durch keinen Abgeordneten im Synedrium ver
treten war. 1 Dass er aber nicht einmal Bundesgenosse war
und- wie er das erst werden wollte, verschweigt hier Aeschines.
Wir erfahren dies aus der früheren Rede, die uns durch diesen
Bericht zugleich einen neuen Beleg für die oben dargelegte
Praxis der Antragstellung und Abstimmung in der Ekklesie
gewährt. In der Volksversammlung nämlich, in welcher Demo
sthenes das Präsidium führte, trat der Lampsakener Krito-
bulos auf, stellte sich als Gesandter des Kersobleptes vor und
wünschte erstens den Gesandten Philipps den Eid leisten zu
dürfen, zweitens Kersobleptes’ Aufnahme unter die Bundes
genossen Athens. Darauf hin übergibt Aleximachos den Vor
sitzenden einen Antrag, der dahin geht, dass Kritobulos als Ab
gesandter des Kersobleptes zur Eidesleistung zugelassen werde.
Nach Verlesung desselben erhebt sich unter den Vorsitzenden
Demosthenes und erklärt, dass er ihn nicht zur Abstimmung
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