Deraosthenisclie Studien. II.
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Politik ganz erfüllt war, welche Athens und Hellas’ Zukunft
sicher stellen wollte, zeigt unzweideutig der Umstand, dass
von dem Augenblick ab, als diese Absicht durch Philipps
mit diplomatischer Ueberlegenheit in Scene gesetzte Inter
vention in Mittelgriechenland vereitelt worden war, er aus
einem eifrigen Fürsprecher zu dem erbittertsten Gegner des
Friedens wurde; denn die damit gegebene Lage war für
Athen, wie er meinte, weit schlimmer als eine Fortsetzung
des Krieges; lag ja eine Wiederholung der Expedition nach
Pylae vom Sommer 352 auch damals nicht ausser dem Bereiche
seiner Leistungsfähigkeit. Diesen Wendepunkt bildet die zweite
Gesandtschaftsreise nach Makedonien, nachdem sein Vertrauen
auf einen glücklichen Ausgang bereits durch die Verhandlung
mit den makedonischen Friedensboten in Athen erschüttert
worden war. Bis dahin unterstützte er thatkräftig, was den
Frieden beschleunigen konnte, so ungern er sich auch daran
in seinen Reden gegen Aeschines und für Ktesiphon erinnern
will, indem er sich an zahlreichen Stellen nachdrücklich bemüht,
Aeschines’ Verteidigung auf die letzte entscheidende Ver
handlung in Athen und die zweite Gesandtschaftsreise desselben
zu beschränken und nicht müde wird zu erklären, dass er,
was die politische Action bis dahin betrifft, Aeschines ausser
aller Schuld stellt. 1 Diese Action eben hatte er und Philokrates
ausschliesslich in die Hand genommen.
Es ist ein merkwürdiges Schauspiel, welches sich bei
diesen ersten Verhandlungen uns zeigt. Die blosse Sehnsucht
nach Frieden, so tief und allgemein sie auch gewesen sein mag,
erklärt es nicht. Es ist ein wahrer Friedens-Enthusiasmus, der
plötzlich Aller Herzen erfüllt. Demosthenes lässt den alten Groll
fahren ; Eubulos und Aeschines vergessen, dass sie eben die
griechischen Staaten beschickt, um sie gegen Philipp aufzu
wiegeln. Die sich bisher feindlich gegenüberstanden, verbinden
5 Dem. RvdGes. § 92 ßouXExou xip xouxou xaxrjyopstv TEEpt xtov ev xw teo>.s[jxo
rpay.Qevxwv; ouSl a; .... (§ 93) p.Exa xauxa eipvjvr|V xive; rjfjä; IjeeiOov ranvjaaaOou.
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ojjxouv ouo’ UTEEp auxou xou 7:ou)oaa0ai xvjv teo'Xiv E?prjv7)v ouSsv aüxw XextsOv • ou
yap ouxo? a’ixio; xxX. Vgl. § 97, § 211, § 332, § 333—336.