Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Demosthenisclie Studien. II. 
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Psepliismen trugen, erscheint dann nicht schlechthin als Antrag 
steller, sondern in seiner Eigenschaft als Vertreter einer Behörde 
und in Angelegenheiten, welche ausserhalb des Geschäftskreises 
der Bule lagen, welcher nur die äussere Leitung, Beschaffung 
des Gutachtens, Einführung in die Ekklesie oblag. Dass aber 
selbst in einem solchen Falle der Rath nicht zu umgehen war, 
kann vielleicht ein uns erhaltenes Psephisma allerdings aus 
später Zeit lehren (CIA. II nr. 439), über welches Köhler im 
Hermes II 326 handelte. Darnach findet kurz vor der an dem 
selben Tag stattfindenden Ekklesie eine Rathssitzung statt und 
zwar eine ausserordentliche — denn nur ausnahmsweise (wie 
Demosthenes RvKr. § 169) fanden Rathssitzungen vor der am 
frühen Morgen beginnenden Ekklesie statt — und zwar auf 
Anordnung oder Veranlassung der Strategen (Z. 4 ßouArj eftßooXsu- 
xvjgto) cüv/.AYjTOc CTpat[i)Ywv] xrapaYYSshävTWv y.ai onx'o ßouXvjc ex-Dajata 
[v.uptaj sv iw Oeaxpw), um das Probuleuma eines Antrages (Z. 7 
[sSo^e] xp ßouAvj y.at xw 3vjp,w), den nach Köhlers richtiger Ver- 
muthung ein Strateg, natürlich im Namen des Collegiums stellte, 
ausfertigen zu lassen und denselben der Volksversammlung zur 
Entscheidung vorzulegen. 
Nur ausnahmsweise wurden aber politische und admini 
strative Anträge, welche innerhalb der 'Competenz des Rathes 
lagen, von einem Bürger, der nicht im Rathe Sitz und Stimme 
hat, unmittelbar in der Ekklesie eingebracht, wie ich dies mit 
Rücksicht auf einige demosthenische Reden zu erweisen suchte; 
aber nicht um jene verfassungsmässige Bestimmung zu umgehen, 
sondern in der Absicht, dass die bezüglichen Anträge nach 
einer vorläufigen Empfehlung und Rechtfertigung von Seiten 
des Antragstellers dem Rathe zur Vorberathung zugewiesen 
diese Verhandlung vergleiche Philippi (Der Areopag und die Epheten 
S. IGO), dem ich bis auf den einen Punkt beipflichte, dass es sich um einen 
Antrag des Timarch an die Volksversammlung handelte; denn xo Jnj'-piapa 
xo toutou wird nur ein tr'^'.xo.a ßouXijs gewesen sein, welches über diesen 
Hänserbau ein Gutachten des Areopags und Einführung dieser Behörde 
in die Ekklesie beantragte. Auch ist zu beachten, dass der Areopagite 
nicht das Wort (jnj(picr[ia gebraucht, sondern xo elavjxo Tipctp/oo 
aroBo/'.ip.diCEi f; ßouXv). — Die obigen Beispiele wollen die Sache nicht er 
schöpfen; eine eingehendere Darstellung der Geschäftsbeziehungen zwischen 
Ekklesie, Bule und anderen Staatsbehörden oder öffentlichen Personen wie 
Priestern (vgl. CIA. II nr. 403) soll bei anderer Gelegenheit versucht werden. 
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