Hartei. Demosthenisehe Studien. II.
365
Demosthenisehe Studien. II.
Von
Wilhelm Hartei,
wirkl. Mitgliede der k. Akademie der Wissenschaften.
In einer früheren Untersuchung 1 habe ich die Bedeutung
des Rathes und seiner Vorbeschlüsse (iupoßouXeup,aTa) in dem
parlamentarischen Organismus des athenischen Staates kurz zu
skizziren gesucht. Nach den verfassungsmässigen Prärogativen
dieser Körperschaft ist der politische Einfluss seiner Mitglieder
zu ermessen. Wie nach dem Gesetz kein Antrag in der Ekklesie
zur Verhandlung und Abstimmung gelangen sollte, ohne vorher
in der Bule berathen worden zu sein, so ging in der Regel,
für die laufenden Geschäfte wohl durchweg die Initiative
zu den der Genehmigung des Demos zu unterbreitenden
Anträgen von Buleuten aus. Eine in der Natur der Sache
liegende Beschränkung erfuhr dieses Recht der Begutachtung
und Beantragung nur dann, wenn eine bestehende oder ausser
ordentliche Behörde zur Durchführung von Massregeln, welche
innerhalb ihres Geschäftskreises lagen, der speciellen Autori
sation durch einen Volksbeschluss bedurfte. Dann trat diese
Behörde mit ihrem Gutachten vor die Ekklesie und ein Mit
glied derselben setzte seinen Namen dem Psepliisma vor. In
solcher Eigenschaft wird Demosthenes nach der Schlacht bei
Chaeronea die auf die Sicherung des Landes bezüglichen Mass
regeln, die Vertheilung der Wachtposten, die Anlage von Gräben
und Verschanzungen, die Beschaffung der Geldmittel für den
1 ,Demosthenisehe Anträge 4 in den Commentationes philologae in honorem
Theoclori Mommseni (Berlin 1877) S. 518 ff.
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft.
24