Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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S i ekel. 
dass sie schliesslich gar nicht erfolgte. Aus den von Ficker 1 
in grosser Zahl beigebrachten Belegen will ich zwei hervor 
heben, weil sie gerade auf die letzte Zeit Otto I. Bezug haben. 
Nach St. 605 hatte Otto in Ravenna, also zu Anfang des 
Jahres 972, ein Gesuch des Abtes von S. Maximin um Resti 
tution von Gütern in Gnaden aufgenommen, die Entschliessung 
jedoch sich bis zur Heimkehr nach Deutschland Vorbehalten; 
hier nun überraschte ihn der Tod vor Ausführung seiner Ab 
sicht, so dass der Abt erst durch Otto II. zu seinem Rechte 
kam. Ebenso wurde ein Tauschgeschäft zwischen Magdeburg 
und Fulda erst von Otto II. (St. 612) bestätigt, obwohl es 
bereits zu Beginn des Jahres 972 in Tribur in Gegenwart 
seines Vaters stattgefunden hatte, also vermuthlich auch schon 
von diesem hatte confirmirt werden sollen. Es ist begreiflich, 
dass der alte Kaiser, als er nach mehrjährigem Aufenthalte 
jenseits der Alpen 972 nach Deutschland heimkehrte, mit Be 
schwerden und Bitten aller Art bestürmt, viele Entscheidungen 
vertagt hat, und dass auch die Kanzlei mit Beurkundung der 
schon erfolgten Entschliessungen des Kaisers mehr in Anspruch 
genommen worden ist, als sie bei der unsteten Lebensweise 
des Hofes zu bewältigen im Stande war. Also mag die Ge 
fahr nahe gelegen haben, dass sich die volle Erledigung einer 
Angelegenheit verzögere. 
Ich werde sogleich von der Datirung der Ottonischen 
Diplome und besonders eingehend von der Ausstellungszeit der 
mit der Zeitangabe August 972 versehenen Präcepte handeln. 
Das eine Ergebniss dieser nachfolgenden Untersuchung muss 
ich jedoch schon hier anführen und verwerthen. Orts- und Zeit 
angabe in St. 516 beziehen sich nämlich auf die Handlung, und 
die Urkunde St. 516 ist erst später entstanden und ausgefolgt. 
Dem sehr begreiflichen Verlangen des Bischofs von Chur, einen 
neuen vollgiltigen Rechtstitel für den Besitz von Zizers zu er 
halten, ist also nicht sofort in aller Form Genüge geschehen. 
Aber die Kanzlei hat offenbar seiner Bitte um schleunige Be 
urkundung oder etwa auch einem diesbezüglichen Befehle des 
Kaisers nachkommen wollen; so deute ich, dass die erste Zeile 
von C vom Kanzleinotar W. B. auf Pergament der Kanzlei 
Beiträge 1, 140 ff.
	        
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