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Schulte.
9. Das Verfahren der alten wie der neueren Ausgaben
ist lediglich vom Zufalle bedingt gewesen; die Schriftsteller
wurden dabei gar nicht zu Rathe gezogen.
10. Ausser den in obiger Tabelle verzeiehneten Paleae
giebt es noch eine grosse Menge von Zusätzen einzelner Oapitel,
im Texte solcher, Rubriken u. s. w., die dein Gratianischen
Texte fremd sind. Ganz besonders gilt das von der römischen
und der auf sie gestützten Richter’schen Ausgabe, deren Text
daher für die alten Schriftsteller der ungeeignetste ist.
XI. Wir wollen zum Schlüsse noch einen Punkt kurz
berühren, die Q.uellen, denen die Paleae entnommen sind.
In dieser Beziehung stellt sich Folgendes heraus:
a) Eine Anzahl sind dem Dec.rete selbst entnommen,
wie die folgende Tabelle zeigt:
Nummer
der Paleae
Stelle im Decret, der sie entnommen sind.
13
16
84
85
86
95
116
123
129
130
141
B. 115
§. 2. c. 6. D. VII. de poen.
c. 20. C. XXVII. cp 2.
Summa der Palea 85.
c. 25. C. I. q. 7.
c. 3. D. VI. de poen.
c. 17. C. XI. q. 1.
c. 5. C. XVIII. q. 2. §. 5.
aus dict. ad c. 43. D. III. de poen.
aus c. 1. C. XXVII. q. 2.
Rubrik von Nr. 131.
c. 15. C. VII. q. 1.
c. 13. C. I. q. 3.
Aus Rufin ergiebt sich, dass Nr. 13 bereits von Pauca-
palea zugesetzt ist; 116 und 123 glossirt Johannes Teutonicus.
Die Zufügung dieser zwölf Stellen mag der Bequemlichkeit
halber erfolgt sein. Man könnte sie, mit Ausschluss von 116
und 123 fortlassen.
b) Dem römischen Rechte gehören an: Nr. 51, 65;
67, 89, 134; R. 38, 78, 100, 150; B. 65, 75, 86.