Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 76. Band, (Jahrgang 1874)

Ueber eine Urkunde Ludwig des Deutschen für das Kloster Rheinau. 
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Unter gleichem Datum und in der Hauptsache gleichen 
Inhalts sind bisher bekannt: Eine Urkunde in Zapf Monum. 
anecdota p. 436 ex autögrapho. Dieses angebliche Original ist 
ebenfalls im Staatsarchive zu Ziirch (Klosterarchiv Rheinau). 
Die Urkunde ist in demselben erweitert; Dem Schriftcharakter 
gemäss gehört dasselbe in das X. Jahrhundert. An diese 
Fassung haben sich die meisten Forscher gehalten. 1 
Ferner eine Urkunde Ludwig des Deutschen im Auszug 
bei Neugart Cod. Alemanniae I. p. 374. ex cliartulario Rhenau- 
giensi n. XIV. Der Schriftcharakter dieses Rheinauer Chartu- 
lars entspricht der ersten Hälfte des XII. Jahrhunderts. Das 
ganze Chartular ist von einer Hand geschrieben und reicht in 
seinen Aufzeichnungen nicht über das Jahr 1126. Vermuthlick 
ist dieses Jahr auch das Jahr der Entstehung desselben. 
Die Urkunde ist also in drei Fassungen erhalten: in der 
oben mitgetheiltcn Originalform (A), in einer erweiterten 
Fassung (B) und endlich im Rheinauer Chartular (C), welches 
die Urkunde in Form B aufgenommen hat. 
In der Originalfassung hatte auch Zapf die Urkunde ge 
kannt, sie wird aber von ihm nur beiläufig erwähnt, so p. 436 
n. x: in altero demum duplieato diplomate, p. 437 nach n. d.: 
sub eodem dato exstat alterum diploma pariter autographum 
eundem sensum iisdem verbis exprimens, non nihil tarnen 
abbreviatum, p. 288 cuius duplicatum exemplar, ut in gra- 
vioribus [Ludovieus] solebat, expediri curavit. Er hält also A 
für ein Duplicat von B und begründet diese Annahme durch 
den Hinweis auf Mabillon und das Chrom Gottwiconse. — 
Diese Annahme ist aber durchaus unhaltbar; die Differenzen 
zwischen A und B sind zu wesentlich, um B etwa für eine 
spätere Abschrift eines Duplicates von A zu halten. Vielmehr 
ist B durch Interpolation aus A entstanden. Freilich muss 
man die Umarbeitung der Vorlage als sehr geschickt aner- 
1 So Böhmer Reg'. Carol. 8‘26; Sickol Beiträge zur Diplomatik 11. S. 
n. 106. Hidber Schweizerisches Urkundenregister 673 und Meyer von 
Knonau im Archiv für Schweizerische Geschichtsforschung p. 75 Nr. 7. 
Auch der letztere hält die Fassung B, obschon ihm das Original, wie 
aus Regest Nr. 8 hervorgeht, bekannt war, für echt, nach dem von ihm 
ausgesprochenen und von mir oben angeführten Grundsätze, dass er nur 
die erwiesen echten Urkunden bearbeite.
	        
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