Studien zu den Argonautica des Valerius Flaccus. 309
gangen und hat, um die ausgewählten Sätze selbständig und
für sich verständlich zu machen, vieles in denselben eigen
mächtig geändert, z. B. II, 117 quam pater omnipotens in rex
superum famam, 263 quanclo in certe (vgl. VI, 513 f., VII, 227
ff.) So werden auch III, 365 animis statt viris und V, 540
quippe statt namque blosse Aenderungen desselben sein, wie
sicherlich I, 586 abrumperet statt rumperet, II, 45 aut statt non.
Schon aus dem Gesagten geht hervor, dass der Urheber jener
Excerpte ein Mann war, der die lateinische Sprache einiger-
massen verstand und auch manches Werk der römischen Lite
ratur gelesen haben mochte, wenn gleich seine Kenntnisse in
Prosodik sehr gering waren, wie er denn I, 585, wenn dies
nicht ein Fehler des Abschreibers ist, läcumque misst. Es darf
daher nicht Wunder nehmen, wenn er eine Reihe von groben
Fehlern im Texte beseitigte, z. B. I, 76 mentemque, das er in
mentesque, 327 amipli, das er annäherungsweise richtig in heu
mild, 330 paucos, das er in raucos, VII, 226 rediitque, das er in
redit it.que, endlich VII, 513 ducis, das er in dulces freilich mit
der Umstellung dulces totiens veränderte, kleinerer Correcturen
nicht zu gedenken; aber man muss auch, um nicht irre zu
gehen, darauf hinweisen, dass manche seiner Vermuthungen
verkehrt und sinnlos sind, z. B. I, 23 ore (orae) statt omnes,
249 isdem statt istem, 593 coors (cohors) tum statt cohoruis. In
allem dem liegt nichts, was auf eine andere Quelle als den
Vaticanus zurückgeführt werden müsste. Nur die Stelle-1, 331
erheischt eine eingehende Besprechung. Hier überliefert näm
lich V u ) deßeiamus cytlncum metuens potumque cretamque, während
im Parisinus und in C der Vers also lautet: deßeiam scythicum
metuens pontumque potumque. Allerdings empfiehlt sich diese
Fassung, welche auch bei Statius Theb. XI, 67, Silv. III, 2,
10 vorkommt, ls ) schon durch die bei Valerius ungemein übliche
Alliteration; 10 ) indessen kann sie doch auf einer blossen Conjectur
beruhen, indem der Excerptor für das sinnlose cretamque das
durch den Sinn geforderte polumque setzte, auf das ihn die
u ) Ich bezeichne nach Thilo den Vaticanus 3277 mit V, den Monacensis mit
M, den Codex des Carrio mit C.
15 ) Die Stellen sind schon von Meynke (Quaest. Val. p. 10) angeführt.
16 ) Vgl. hierüber die Dissertation von Hirschwälder S. 16 ff.