Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 68. Band, (Jahrgang 1871)

Studien zu den Argonautica des Valerius Flaccus. 
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Name und Inhalt waren unbekannt. Es ist ein sonderbarer 
Zufall, dass die Argonautica und Punica 1417 in derselben 
Bibliothek (im Kloster von St. Gallen) durch Poggio und Bar- 
tholomeo de monte Pulciano entdeckt wurden. Die beiden 
Epen haben ein ganz gleiches Geschick; zu ihrer Zeit gefeiert, 
waren sie in späterer Zeit fast vergessen, im Mittelalter unbe 
kannt; zugleich wieder aufgefunden treten sie fast um dieselbe 
Zeit ans Licht und an die handschriftliche Ueberlieferung beider 
knüpfen sich, wie wir gleich sehen werden, ähnliche Fragen. 
Unter den jetzt vorhandenen Codices der Argonautica ist 
nur einer vom höheren Alter, nämlich der Vaticanus 3277, 
welcher dem neunten Jahrhunderte angehört. Baptista Pius, 
der ihn für seine Ausgabe (Bologna 1519) benützte, 13 ) nennt ihn 
in der Widmungsepistel an den Cardinal Julius Medici codex 
Dacicus suspiciendae antiquitatis und sagt, dass er ihm von Ja- 
cobus Oridryinus, scriba Apostolicus, geliehen worden sei; V, 
354 bezeichnet er ihn als ex ultimis Germaniis allatus, I, 441 
und III, 538 bloss als ex Germania allatus. Er war einst im 
Besitze des Fulvius Ursinus, der ihm in einer Bemerkung auf 
dem ersten Blatte ein tausendjähriges Alter zuschreibt; so 
mochte auch Pius diese Handschrift in das sechste Jahrhundert 
gesetzt haben. Wie die Nachricht bei Pius, so weist auch die 
ganze Schreibart des Codex auf Deutschland als die Heimat 
desselben hin; leider lässt sich nichts näheres über die Her 
kunft desselben bestimmen, da die beiden Verse am Ende, in 
welchen sich der Schreiber unter Angabe seines Klosters genannt 
zu haben scheint, gegenwärtig nicht mehr lesbar sind (vgl. 
Thilo Prolegg. XL ff.). 
Der Sangallensis, welchen Poggio 1417 auffand ist, wie 
Thilo (LX1X) nachgewiesen hat, nur eine Abschrift des Vati 
canus und zwar eine unvollständige gewesen, da er mit IV, 
317 endigte. Poggio hat wahrscheinlich nicht ihn selbst nach 
Italien gebracht, sondern nur eine Abschrift davon gemacht, 
aus welcher die beiden Vaticani 1613 und 1614, der üttobo- 
13 ) Dass Pius, wie dies schon Heinsius erkannte, den Vaticanus und zwar 
nachdem er schon von der zweiten Hand corrigiert war, benützt hat, sieht 
man aus seiner Note zu I, 178 ,in antiquo codice legitur: fmternae eve- 
nietque adcrescereevenietque ist aber im Vat. von zweiter Hand auf einer 
Rasur geschrieben.
	        
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