Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

Iberischer Ursprung von Stammes- und Städtenamen im südl. Gallien. 385 
sehr klaren Aeusserung Strabo’s steht, so musste von dorther 
Alles daran gesetzt werden, um jene Worte des Geographen 1 
zu entkräften; dies ist aber nur möglich durch eine durchaus 
willkürliche Uebersetzung oder vielmehr Auslassung eines 
Wortes, auf welches ein grosses Gewicht zu legen ist, nämlich 
des Wortes -ekswc 2 . Eben so wenig kann der Umstand als 
ein Argument gegen die von uns vertretene Meinung gebraucht 
werden, dass Strabo auch keltische Stämme, z. B. die Nitio- 
briges 3 , als zu Aquitanien gehörig bezeichnet. Das thut er 
allerdings, aber mit der ausdrücklichen Bemerkung, dass diese 
erst von Augustus jener Provinz hinzugefügt worden seien; 
gerade Strabo zieht in dieser Beziehung eine sehr genaue 
Unterscheidung und auf diesen für uns sicheren Gewährsmann 
stützt sich unsere oben gegebene Erörterung, auf welche wir 
hiermit verweisen 4 . Bei Vertheidigung der Meinung von der 
späten nachchristlichen Einwanderung ist aber jene auffallende 
Uebereinstimmung in der Toponymie zwischen Hispanien und 
Aquitanien, die chronologisch weit über jenen Zeitpunkt hinaus 
reicht, von Blade gänzlich unberücksichtigt geblieben. So lange 
diese Uebereinstimmung nicht mit entschiedenen Gründen als 
nicht vorhanden dargethan wird, so lange können die Nach 
richten von den Einbrüchen, welche von Vasconen von den 
Pyrenäen herab in Novempopulonia gemacht worden sind, 
nicht anders verstanden werden, als dass die Bergvölker 
des südlichen Aquitaniens der immer weiter fortschreitenden 
Herrschaft der Franken den entschiedensten Widerstand ent- 
Es ist dies um so mehr zu bedauern, als der Verfasser eines bessern 
Gefühles nicht unfähig ist, ja sogar in diesem Buche, von einem Freunde 
aufmerksam gemacht, sich dazu herbeig'elassen hat, eine frühere Unbill, 
deren er sich gegen Mahn schuldig gemacht hatte, auszugleichen. Aber 
es hat den Anschein, als ob er nunmehr glaubt, sich dadurch einen Frei 
brief verschafft zu haben, der ihn berechtige, nur um so rücksiehts- und 
massloser über Andere herzufallen; er entblödet sich nicht, verdiente 
Schriftsteller ohne Weiteres Ignoranten und Lügner zu schelten. Ein 
solches Verfahren thut einem Buche, welches der Wissenschaft dienen 
will, den grössten Eintrag. 
1 S. oben S. 2. 
2 Blade a. a. O. p. 12. Vergl. die angeführte Kritik, p. 182. 
3 Blad6 a. a. 0. p. 11. 
4 S. oben S. 2.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.