Zur ältesten Geschichte des muhammedanischen Rechts.
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mehrere Männer befinden, deren grösste Verdienste auf dem Gebiet
der Jurisprudenz zu suchen sind, z. B. Rabf'at-alra'ji, 'Auzai, 'Abu
Haiufa und 'Abu Jusuf. — Was die Art dieser Aufzeichnungen der äl
testen Zeit anbetrifft, so darf man schwerlich an vollständige, ge
ordnete Bücher denken (Sprenger a. a. 0. S. 8); von einer sy
stematischen Eintheilung des Stoffes war sicherlich noch nicht die
Rede. Vor 143 trug man vor aus dem Gedächtniss „und man über
lieferte die Wissenschaft aus correcten, aber ungeordneten Blät
tern“ '). Nach einer Bemerkung Slane's (Ihn Khaldün, Über
setzung 111. S. 5 Note 3) war es auf muhammedanischen Schulen
Sitte, die Schriften erst dann einzubinden, wenn sie nicht mehr ge
braucht wurden. Zwischen den Jahren 140 — 130 begann eine ge
ordnete Aufzeichnung und eine Eintheilung der einzelnen Wissen
schaften. Der characteristische Name dieser Literatur ist
„Dictat“; der Lehrer dictirte ein Heft, und von diesem schrieben
wieder andere ah — oder der Schüler machte sich eine Abschrift
von dem Heft des Lehrers und las sie ihm vor; dieser corrigirte dann
selbst oder liess sie durch einen andern nach seinem Heft corrigiren.
(Sprenger a. a. 0. S. 12). Diese letztere war die Lehrmethode
'Abu Hanifa's. Weder dieser noch sein geistiger Erbe 'Abu Jusuf
haben ihr juristisches System in einem eigentlichen Buche deponirf;
nur in Collegien-Heften und im Gedächtniss ihrer Schüler kam es
auf die Nachwelt. 'Abu Jusuf scheint sogar ein Gegner schriftlicher
Abfassung gewesen zu sein, wenn wir der von 'Abü-’llait Alsamar-
kandi im Bustän erzählten Nachricht, dass er Muhammad h. Alhasan
desshalb getadelt habe, Glauben schenken dürfen (Sprenger S. 6).
Der eigentliche Begründer der hanefitischen und mittelbar der
gesammten muhammedanischen Rechtsliteratur ist Muhammad b.
Alhasan Alshaibäni, an dessen Grösse sich die Juristen aller fol
genden Generationen wie am Eichbaum der Epheu emporgearbeitet
haben.
1} ’Abulmahasin S. TAA: Den Gegensatz zu diesen bilden
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a» d. |,. in oder (Kapitel, Abschnitte) eingetheilte, überhaupt
nach den Gegenständen geordnete und ausgearbeitete Werke. Die Grundbedeutung
der Wul-zel : st „zusummenwickeln-winden“, daher i1Ö.35t „Knäuel“, DOJitö
„Turban“.
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