Statistische Untersuchungen über die Ehen. 47«)
stimmten Alter der Eltern die Zahl der Kinder unter gewöhnlichen
Verhältnissen sein wird.
Es ist eine bekannte Thatsache, dass die Fortpflanzungsfähigkeit
des Menschen einen bestimmbaren Anfang und eben ein solchesEnde
hat und sich nur innerhalb einer gewissen Periode des menschlichen
Lehens äussert. Der Anfang, so wie das Ende dieser Periode hängt
theils von klimatischen, theils auch von nationalen Verhältnissen ab;
denn es ist erwiesen 1 ), dass in Europa die Zeit der Pubertät im Allge
meinen bei Südländern früher eintritt, als bei Nordländern, ferner
dass ohne Rücksicht auf klimatische Verhältnisse einige Ratjen ihre
körperliche Reife früher erlangen, als andere; wie z. B. die Juden
früher mannbar werden, als andere europäische Nationen, die Ro
manen und Magyaren früher als die Germanen und Nordslaven.
Von der Erlangung der körperlichen Reife hängt daher auch
das Alter ab, in welchem bei den verschiedenen Völkerschaften die
Eheschliessungen, besonders seitens der Frauen, stattfinden.
In unserem gemässigten Klima tritt die Pubertät hei dem Jüng
linge gewöhnlich in dem Alter von 16 bis 18 Jahren und bei der
Jungfrau mit 14 bis 16 Jahren ein. Die Eheschliessungen aber er
folgen unter gewöhnlichen Verhältnissen, wenn nicht ausserordent
liche Hindernisse, wie ungünstige sociale Umstände, welche das Ein
gehen der Ehe erschweren oder verzögern, oder gesetzliche Bestim
mungen (wie aus Rücksicht der Rekrutirung das Verbot der Ehe
schliessung vor dem zwanzigsten Lebensjahre) eintreten, bei dem
Manne in dem Alter von 20 bis 24 und bei der Frau von 18 bis 20
Jahren.
Wenn in unseren Untersuchungen sich das mittlere Heirathsalter
jedoch für den Mann auf 27-3 und für die Frau auf 23-3 Jahre, so
nach für beide Theile höher stellt, so kommt dabei der Umstand mit
in Rechnung, dass nicht alle Ehen erste, sondern darunter auch zweite
gewesen sind, welche gewöhnlich in einem höheren Alter abge
schlossen werden.
Die durch die gegenwärtigen socialen Verhältnisse bedingten
Schwierigkeiten der Erlangung der Selbstständigkeit des Mannes,
sowie auch der Erwerbung der Mittel zur Gründung einer Familie
lassen denselben auch nicht immer bis zum 27. Lebensjahre in den
Nach Marc d’Espine’s Untersuchungen über den Eintritt der Pubertät.