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Zingerle
„Erstens hat die gemain beschloszen Viertlmaister zu sözen,
welche auch seindt erwählt worden, so da seindt“ etc.
Bl. 4 a mit anderer Schrift: „1756 sint zu Fiertlmaistern erwölt
worden“, dann folgen die Namen. Auch von den Jahren 1757 u.
1759 sind die erwählten Viertelmaister namentlich aufgezählt.
Das Dorf S c h a r n i t z besitzt eine:
„Gemeindsordnung der Hertenbergisch und Schlossbergischen
Gemeinde Schärnitz 1790“, Papier, 13 Blätter in Folio.
Bl. l a . „Actum Schärnitz den ein und zweinzigisten Tag Monats
April anno eintausend siebenhundert neun und achtzig.“
Bl. 2 a . „Erstens solle nebst den Anwald ein eigener Gemeinds
gewalthaber nebst vier Viertlmaister bestellet werden“ etc.
Bl. 5 b . „Actum Schärnitz den siben und zweinzigisten Tag Monatz
Mörz anno 1790.“ Die folgenden Blätter enthalten spätere Nach
träge. Die ganze Gemeindeordnung von Scharnitz zeigt ganz
modernes Gepräge und verdient deshalb wohl nicht, in eine YVeis-
thümersammlung aufgenommen zu werden. In Leutasch fanden
sich nur ein Vermärchungsbrief v. J. 1533 und ein „Commissions
vertrag und Vermärchung zwischen den Gemainden der Leutasch
und ainer Nachtperschaft des obern und untern Seeveldts wegen
ihrer Holzbesuechung“ v. J. 1596. Letztere Urkunde (Pergament,
6 Blätter in Folio) wäre bei einer Sammlung von Holz- und Weide
rechten nicht zu übersehen. Ein eigentliches YVeisthum konnte nicht
aufgefunden werden. Dem hochwürdigen Herrn Gerbert Mägerle,
Conventualen des Klosters Stams, der diese Forschung wiederum
so freundlich unterstützte, wie in den frühem Jahren, sei tiefgefühlter
Dank gesagt.
Da nun im untern Theile des Oberinnthales die Weisthiimer
verzeichnet waren, begab sich Referent in das Gebiet von Imst. In
Karres fand er
I. „Ehehaft und Gemains-ordnung fir die Gemaind und Nach-
parschaft zu Käres, Gerichts sanct Petersperg gelegen.“ Papier,
18 Blätter in Folio v. J. 1741.
Bl. 1*. „Zu wissen seie hiemit angefiegt meniglichen“ etc.
Bl. 18 a . „Beschechen vorig obrigkheitliche anlob und Con-
firmirung zu Käres den driten Tag Monats Jenner nach der gnaden
reichen Geburt unsers lieben Herrn Heilandt und Seeligmacher Jesu
Christi im sibenzechenhundert ain und vierzigsten Jar.“