Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 51. Band, (Jahrgang 1865)

Wolf, Ein Beitrag zur Rechts-Symbolik. 
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SITZUNG VOM 11. OCTOBER 1865. 
Ein Beitrag zur Rechts-Symbolik 
aus spanischen Quellen. 
Von dem w. M. Dr. Ferdinand Wolf. 
Jacob Grimm ist, wie in so vielen Zweigen des Wissens, 
auch in diesem Zweige der Rechtswissenschaft bahnbrechend, muster 
gültig, epochemachend geworden, und hat in seinen „deutschen 
Rechtsalterthümern“ gezeigt, welch’ eine reiche Fundgrube die 
symbolischen Rechtsformeln und RechtshrSuche auch 
für Völkerpsychologie, Culturgeschichte und selbst für die Poesie ent 
halten; ja er hat treffend diese sinnbildliche Darstellung rechtlicher 
Verhältnisse und Vollbringung rechtlicher Handlungen „die Poesie im 
Rechte“ und „das sinnliche Element der Rechtsgeschichte“ genannt •). 
Unter den Schriftstellern romanischer Zunge hat Grimm, meines 
Wissens, bisher nur einen namhaften Nachfolger gefunden, nämlich 
Mich eiet, der aber in seinen: „Origines du droit frangais clier- 
chees dans les symboles et formules du droit universel“ (Paris, 
1837, 8°.) grossentheils nur aus Grimm geschöpft und verhältniss- 
mässig wenige Zusätze aus den französischen Rechtsquellen ge 
macht hat 2 ). 
Vgl. auch dessen treffliche Abhandlung: „Von der Poesie im Recht“, in der: 
„Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft,“ hgg. von Savigny, Eich 
horn und Göschen. Berlin, 1816; 8°. Bd. 11, S. 25 — 99, besonders von 
S. 74 an.; — und Arnold, Cultur- und Rechtsleben. Berlin, 1865, 8. S. 291 ff. 
2 ) Uhland hat darüber ganz richtig bemerkt: „Als ich mir M i c h el et’s Werk an 
schaffte und mit grosser Begierde zu lesen anfing, da fand ich, dass er es ohne 
Grimm gar nicht hätte schreiben können“ (Ludwig Uhland. Eine Gabe für 
Freunde.“ Stuttgart, 1865; 8°. S. 465). 
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