Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

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,T. ßerg'm ann, Darlegung’ mehrerer Systeme 
liehe weltliche, sowohl erloschene als auch bei der völligen 
Auflösung des Reiches im Jahre 1806 mediatisirte meist neufürst 
liche, gräfliche und freiherrliche münzberechtigte Familien, ebenfalls 
promiscue alphabetisch. Grössere geordnete Massen, wie sie jeder 
dieser beiden alten Reichskörper bildet, sind leichter zu übersehen 
als getrennte, zerstiiekte, zersplitterte Glieder. 
III. \ T on Deutschland gehen wir natürlichen Ganges zur Schweiz 
über, zumal Bischöfe, Abte, Dynasten und Städte dieses Landes von 
den deutschen Kaisern und Königen ihr Münzrecht erhalten hatten 
und die späteren Cantonsmünzen deutschen Charakter und Typus an 
sich tragen. 
IV. Aus der Schweiz steigen wir nach Italien hinab, das einst 
mit dem mächtigen deutschen Reiche in engerer Verbindung und 
Abhängigkeit war; zudem hatten viele weltliche Fürsten und Herren, 
Bischöfe und Städte von den Ottonen und Hohenstaufen etc. ihre 
Münzprivilegien erhalten. 
Bis zum Jahre 1859 war Italien in die seit dem Wiener Frieden 
1815 in dieser Halbinsel regierenden Souveräne und in ein Italia 
numismatica antiquata nach unserem Systeme numismatisch ab- 
zutheilen. Nach der dermaligen Lage der Dinge sind factisch nur 
drei Souveräne in Italien, der Kirchenstaat, das sogenannte Königreich 
Italien (17. März 1861) und das lombardisch-venetianischeKönigreich, 
alles Andere fiele nunmehr der Italia numismatica antiquata zu, 
welche gleich dem antiquirten Deutschland aus zwei Abtheilungen 
bestellt, nämlich: a) in vor Alters münzberechtigte geistliche 
Würdenträger und b) in weltliche sowohl erloschene als unter- 
thänig gewordene Republiken und Familien höheren und niederen 
Ranges, jede Abtheilung in einen Körper promiscue alphabetisch 
vereinigt. 
Von Italien setzen wir über das Mittelmeer nach der pyre- 
näisehen Halbinsel und beginnen mit dem Westen. Es folgen: 
V. Portugal; VI. Spanien mit den früheren gethcilten 
Königreichen; VII. Navarra, VIII. Frankreich nach allen seinen 
Phasen, ferner a) mit seinen geistlichen, vordem münzberech 
tigten Würdenträgern, und b) weltlichen, vordem münzenden 
Dynasten; IX. Belgien mit den ehemaligen belgischen Provinzen; 
X. die Niederlande (Batavia)mit den ehemaligen sieben vereinigten 
Provinzen; XI. Grossbritannien, a) England, b) Schottland, c.)
	        
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