Beiträge zur Diplomatik.
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eopats, auf Synoden oder auch bei den Königen; sie suchten um Pri
vilegien nach, die, wenn auch später gemeiniglich als Exemtionen
bezeichnet, doch keineswegs von der ordnungsmässigen Gewalt der
Bischöfe befreien, sondern nur Sicherung gegen die Missbrauche
dieser Gewalt gewähren sollten. Ein Präcedenzfall, noch älter als
jener aus der afrikanischen Provinz, lag auch in Gallien schon aus
vorfränkischer Zeit vor. Beschwerden des Abtes Faustus von Lirins
gegen den Bischof Theodorus von Frejus führten auf einer um die
Mitte des V. Jahrhunderts in Arles abgehaltenen Synode zu einer
dem Kloster günstigen Entscheidung, auf welche auch jenes Concil
von Carthago hinweist und welche dann besonders in der fränkischen
Kirche für die Ordnung dieser Verhältnisse massgebend wurde. Lirins
und einige andere Stifter wurden in dieser und anderer Hinsicht
Musterklöster, deren Norm auf andere Stiftungen übertragen wurde.
Am häufigsten begegnet man in den betreffenden Urkunden, ausser
dem Hinweise auf die Beschlüsse der Synode von Carthago, auf die
Schrift des Augustinus de moribus clericorum *) und auf das Vorbild
von Lirins, der Berufung auf die Stellung von Agaunum (S. Moriz
im Wallis), Luxueil u. S. Marcel lez Chälons. Die Privilegien dieser
drei Musterklöster sind allerdings nicht auf uns gekommen a ). Aber
hingewiesen auf sie wird sehr oft, zum ersten Male in der könig
lichen Urkunde für Resbach, Pard. Nr. 270 vom J. 635 3 ), in der es
heisst: quia nihil de canonica auctoritate convellitur, si aliquid ut
diximus domesticis fldei pro tranquillitate pacis conceditur, nec
nobis aliquis detrahendo aestimet in id nova decernere, dum ab anti-
quis iuxta constitutiones pontificum per regalem sanctionem monasteria
sanctorum Agaunensium Lirinensium Luxoviensium immoque et
*) So u. a. in Pardessus Nr. 333, während anderwärts wie in Pard. Nr. 345 de gra-
dibus ecclesiasticis citirt wird.
2 ) Die ältere Geschichte' von Agaunum stellt am besten dar Derichsweiler Geseh. der
Burgunder 83; die Unechtheit der Urkunde Sigismunds Pard. Nr. 103 ist in Launoy
1. c. 491 und in Pardessus prolegom. 23 dargethan. — Für Luxueil konnte auch
Mabillon die betreffende Urkunde des Bischofs von Besangon nicht nachweisen; statt
ihrer führt er (ann. 1, 382 a. 689 = Pard. Nr. 299 = Jaffe' spur. 278) eine Bulle
des P. Johannes IV. von 641 an , die aber entschieden unecht ist. — Die einzige
Urkunde für S. Marcel aus Merovingerzeit Pard. Nr. 191 bezieht sich nicht auf diese
Verhältnisse.
3 ) Der Hinweis auf Luxueil in der um vier Jahre älteren Urkunde Pard. Nr. 254 bezieht
sich nur auf die in Luxueil geltende Ordensregel.
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