Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 38. Band, (Jahrgang 1861)

Tironische Noten. 
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&. 38. ■V = N 0 P non oportet, ohne 0 in Gr. 48, K. 24b. 
®- J»- = RR rere, während (e) R in Gr. 22, K. 314. 
G. II = D (e) R et deribet (diribet), ohne R in Gr. 
12, K. 98. 
6. 89. ■a, = C(r) Rmus creberrimus, entschieden bessere 
Bildung als C(r)Mmns in Gr. IOC, K. 71. 
6. 92. D CO Cor decor, während D(ec)0 in Gr. 
111, K. 104. 
Insofern die Freiheit in der Notenbildung zum Theil in der 
Auswahl der Buchstaben eines Wortes besteht, welche als Compen- 
dium das vollständige Wort ersetzen sollen, kann es auch geschehen, 
dass gleiche Tironische Buchstaben auf verschiedene Weise ergänzt, 
auch verschiedene Deutungen erhalten. Dafür bietet unser Codex 
ebenfalls in Vergleich mit anderen Lexicis Beispiele dar. 
So ist I(n)F(\Qit in Gr. 198, K. 176 interfuit erklärt, in 
G. 7 aber infuit. Offenbar sind beide Interpretationen möglich, die 
letztere aber fast vorzuziehen, da die Präposition int er zumeist 
(K. 189 seq.) anders als in diesem Falle dargestellt wird. So möchte 
ich auch für die Note, welche Gr. 94, K. 381 T (o) P torpet 
erläutert wird und bei der der Ausfall des auxiliars et auffällt, der in 
G. 77 ihr beigefügten Lösung turpis, nämlich TPis, den Vorzug 
geben. Umgekehrt scheint es richtiger, wenn Gr. 70, K. 331 SA 
täte zu summa auctoritate ergänzt wird, während G. b7 interpretirt 
sub auctoritate: denn in der gleich darauf folgenden Note SAp 
passt NAl entschieden nur zu summa und nicht zu sub polestate. 
Weitere Fälle sind: 
statt sota de causa in Gr. 8, K. 344, sine ulla causa in G. 8, 
„ praebet „ „ 12, „ 260, praehibet „ „ 11, 
„ sesqui contra „ „ 40, „ 337, si quis contra „ „ 33, 
„ paciscitur „ „ 71, „ 261, pascitur „ „ 38, 
„ psyllus „ „ 80, „ 296, pusillus „ „ 66, 
„ violentus „ „ 88, „ 397, violatus „ „ 72, 
„ prior actio „ „ 98, „ 263, prima oratio „ „ 82. 
Diese Beispiele, deren Anzahl sich verdreifachen liess, beweisen 
zurGeniige, dass dasGöttweigerLex. sowohl in der Bildung derNoten, 
Sitzl). d. phil.-Tiist. CI. XXXVIII B<1. I. Hft. 2
	        
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