(538 Stumpf, Zur Kritik deutscher Stiidte-Privilegien im XII. Jahrhundert.
Urkunde Erzbischof Philipp's I. die Epoche unmittelbar nach Ermor
dung des Erzbischofs Engelbert (122S—1220) nachzuweisen. Damit
haben wir den beiden Anforderungen an eine umsichtige Kritik nach
bestem Vermögen zu entsprechen gesucht, indem wir nicht nur
niedergerissen, sondern auch positive Anhaltspuncte in der Ermitt
lung der Entstehung unserer Fälschungen geboten haben, und hierauf
kommt es, unserem Bedünken nach, im Leben wie in der Wissen
schaft zumeist an.