Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 2. Band, (Jahrgang 1849)

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erscheine (loc. eit. 236, Nr. 158), somit damals noch nicht 
Markgraf der Ostmark gewesen; andererseits aber unter den in 
der Schlacht Kaiser Otto’s II. wider die Saracenen am 13. 
Juli 982 Gefallenen von Thietmar von Merseburg, dem Anna- 
lista Saxo, und einigen anderen Chronisten auch der Graf Bur- 
cliard aufgeführt werde, so müsse Leopold entweder gegen 
Ende des Jahres 983, wahrscheinlicher aber im Folgenden zur 
markgräflichen Würde erhoben worden sein. — Die Unsicher- 
lieit dieser Schlussfolgerung bedarf keiner umständlicheren Er 
örterung. Der für ihre Richtigkeit unerlässliche Beweis der 
Personeneinheit Burcliard’s des Markgrafen der Ostmark, und 
jenes in der Schlacht in Calabrien gefallenen Grafen Burchards 
lässt sich aus den angegebenen Chroniken nicht herstellen, und 
ist auch aus andern Quellen bisher noch nicht geführt worden. 
Mit dem Mangel dieses Beweises zerfällt aber die ganze Argu 
mentation. Oder sollte es zu jener Zeit nur diesen einen Gra 
fen des Namens Burchard gegeben haben ? Urkunden und Chro 
niken bezeugen das Gegentheil. Die Verhältnisse eines Gränz- 
grafen zu jener Zeit machen auch diese Personeneinheit an und 
für sich schon unwahrscheinlich. Ist es glaublich, dass der 
Markgraf der damals noch nicht lange dem Reiche wieder ge 
wonnenen, den verheerenden Einfällen der Ungarn täglich aus 
gesetzten Ostmark dem Heerzuge in das ferne Calabrien habe 
folgen müssen? —Eben so wenig ist der Umstand von Belang, 
dass Leopold im Jahre 983 noch einer Grafschaft im Donau 
gau vorgestanden. Abgesehen von den in jenen Zeiten nicht 
seltenen Beispielen der Vereinigung zweier Grafschaften unter 
der Person eines Grafen, sind auch die nächsten Nachkommen 
Leopold’s I. als Markgrafen der Ostmark noch dieser Grafschaft 
im Donaugau, so wie einer zweiten im Schweinachgau vorge 
standen. (Mon. boic. XXVIII. I. 483, Nr. 299, loc. cit. 491, 
Nr. 304, loc. cit. XI. 440, Nr. 14, loc. cit. XXVIII. I. 420, 
Nr. 265, loc. cit. XXIX. I. 62, Nr. 350.) Gerade bei Leopold I. 
erscheint das Beibehalten der Grafschaft im Donaugau weniger 
auffallend. Sollte er bei Uebernalime der so sehr angefochte 
nen, noch lange nicht gesicherten Ostmark allen Aemtern, 
Rechten und Besitzungen entsagt haben, welche er bis dahin 
in unangefochtenen Reichsgebieten inne gehabt hatte. — Die
	        
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