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wird (las liier zurückfolgende Manuscript einem künftigen Ver
fasser eines süddeutschen Glossars des Mittelalters so wie dem
Verfasser eines lateinischen Glossars für Süddeutschland (denn
das wäre eine Aufgabe für zwei Gelehrte) so manchen will
kommenen Fingerzeig geben können, aber jedenfalls müssen
bei der Abfassung dieser Glossare in spe nicht bloss Ein Ar
chiv, sondern wo möglich viele Archive benützt wer
den, da zur unzweifelhaften Feststellung der Bedeutung einzel
ner Wörter recht viele Beispiele nöthig wären, sonst bliebe
gar Manches äusserst disputabel!
Gescliichtforscher und Philologen sind mit Recht
kritisch , ja misstrauisch und desshalb fordern sie überall B e-
lege und, wo nicht wörtliche Aufnahme der Beweisstellen,
doch wenigstens gewissenhafte Nachweisung, wo sie gedruckt
sind. Die nngedruckten Beweisstellen sind aber jedenfalls bei
zubringen. — Wenn zum Beispiele in dem vorliegenden Glos
sare Scab.inus als G erichtsgeschworner und auch
„Zuchtmeister” übersetzt wird, wäre für die zweite Er
klärung die Beweisstelle durchaus anzuführen, damit sie ge
prüft würde.
Dann liest der Herr Präsident Freiherr Hammer-
Purgstall eine für die Denkschriften bestimmte Abhandlung:
„über einen halb budhistischen halb moslemi
schen Talisman,” und legt die dazu gehörige Abbildung
desselben vor, darstellend ein Rad von vierzehn Speichen, wel
ches auf einer Lotosblume liegt, auf dem Rande des Rades die
Formel : „Om mani Badme Ilum” in Sanskrit geschrieben, auf
den Speichen sieben arabische Sprüche, welche einen Commen-
tar des Koransspruches: „Wir sind Gottes und kehren zu Gott
zurück,” bilden, und deren Übersetzung in’s Deutsche bei
gefügt ist.
Freiherr von Feuchtersieben liest folgenden Vortrag:
Über die Frage vom Humanismus und Realismus
als Bildungsprincipe.