Die deutsche Königswahl bis zur goldenen Bulle.
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doch werden sie zu denen, die diesmal wirklich gewählt haben,
gezählt, auch erscheinen sie bald darauf bei der Krönung zu Aachen.
Die Wahl fiel einmüthig auf den Grafen Rudolf von Habsburg, dem
sie nicht unerwartet kam, aber, so wenig er auch nach dem Reiche
strebte, sich doch den Kurfürsten wegen der Vermählung seiner
Töchter verbindlich gemacht hatte 53 -). Während die Gesandten
Heinrich’s von Raiern dazu ebenfalls ihre Zustimmung gaben 523 ),
erhoben nur die Rotschafter Otakar's gegen die Rechtmässigkeit die
ser Wahl Einsprache. Hierauf gaben sämmtliche Wähler durch Com-
promiss dem Pfalzgrafen Ludwig den Auftrag, in ihrem Namen die
geschehene Wahl Rudolfs von Habsburg öffentlich zu verkünden 53 *).
Otakar von Röhmen, dessen Gesandte nur gekommen zu sein schie
nen , um ihren Herrn als König ausrufen zu sehen, beruhigte sich
dabei nicht, sondern beklagte sich bei dem Papste über die ihm
widerfahrene Rechtsverletzung, indem er ihm schrieb, dass die deut
schen Fürsten, welche die Refugniss haben, die Kaiser zu wählen
— principes Alcmanniae, quibiis potestas est Cesares eligendi, —
auf einen gewissen wenig tauglichen Grafen, zu des Reiches Re-
schwerde und unserem Nachtheile, trotz des Widerspruches der
königlichen Gesandten, einhellig ihre Stimmen gelenkt hätten 525 ).
Albrechls an, der die Stimme zugleich im Aufträge seines Bruders geführt habe.
Kopp, Geschichte der eidgenöss. Bünde. Bd. 1, S. 12 nimmt, ohne sich über die
Anwesenheit auszusprechen, die gemeinsame Führung der Kurstimmen an. Da Rudolf
dem Herzog Albrecht sogleich seine Tochter Agnes zur Gemahlinn zusagte, so ist
wohl dessen Gegenwart bei der Wahl anzunehmen.
522 ) Diese Verhältnisse setzt Riedel in den Abhandlungen der Berliner Akademie, Jahrg.
1852, S. 553 u. 1F. richtig aus einander, nur beruht die Annahme, dass damals die drei
Kurfürsten unbeweibt waren und Rudolf jedem derselben eine seiner Töchter gab,
auf der wohl irrthfimlichen Voraussetzung, dass Otto der Kleine und nicht Johann 1.
auf dem Wahltage Brandenburg repräsentirt habe.
523 ) S. Note 511.
524 ) Joh. Victoriens. ann. 1273 (bei Böhmer, Fontes, Tom. I, p. 301). — Et
sicut domino placuit, unanimes elTecti, consensum omnes in Rudolfum sine resistentia
aliqua transfuderunt. Pronunciationis verbum super hoc in ore statuunt Palatini,
qui surgens inquit: In nomine sancte et individue trinitatis, consensu omnium
electorum in me posito, pronuntio ac eligo Rudolfum conitem de Ilabespurg in regem
ac patritium Romanorum.
525 ) Boiliner 1. c. n. 7, p. 17: — unde cum principes Alcmanniae quihus potestas
Cesares eligendi — concorditer in quendam Comitem minus ydoneum , solemnibus
noslris nuntiis , quos Wrancenvurt ubi celebrari debebat electio , nostros procu-
ratores miseremus, contradicentibus et reclamantibus, evidenter vota sua direxe-