Über den Nutzen einer Ausgabe der vollständigen Werke von Leibniz. 131
kürzlich gemachten Erwerbung, womit ich meine Manuscripten-
Sammlung bereichert habe, so werde ich der Akademie einige Details
über einen Theil dieser Sammlung geben, lind obgleich die Kürze
der Zeit mir nicht erlaubt, mich weitläufig hierüber auszusprechen,
hoffe ich doch den Titel dieses Aufsatzes durch diesen Abriss zu
rechtfertigen: Von dem Nutzen einer Herausgabe der voll
ständigen Werke von Leibniz, in seiner Beziehung
zur Geschichte Österreichs und der Gründung einer
Gesellschaft der Wissenschaften in Wien.
Dieser specielle Theil in Bezug auf die Geschichte Österreichs
besteht:
1. Aus den Irenica oder geistlichen Unterhandlungen,
welche die Vereinigung der Protestanten mit der römischen
Kirche bezweckten.
2. Aus Schriften betreffend das Recht und die Juris prüden z
und besonders das österreichische Staats recht und die
Reform der Jurisprudenz in Deutschland.
3. Aus einer Reihe in Hannover in den Katalog eingetragener
Urkunden , unter dem Titel: Historiaet juspublicum in
specie Germaniae; und endlich:
4. Aus einer Schriften-Sammlung, betreffend die Politik, die
politische Ökonomie und die Geschichte, grössten-
theils von Leibniz in Wien verfasst, deren von mir erst kürz
lich gemachten Erwerbung ich oben erwähnt habe 1 ).
Diese vier Classen ungedruckter Urkunden werden in der Aus
gabe der vollständigen Werke Leibnizens nur drei Abtheilungen
bilden, da die zwei letzteren zu einer Einzigen reducirt sind, be
titelt: Politik, Geschichte und politische Ökonomie. Ich
veranschlage diesen Theil meiner Sammlung auf 5 oder 6 Bände in 8.,
zu oOO — 600 Seiten.
Die lrenica (von eipyv7j — der Friede) sind, wie es der
Name selbst anzeigt, eine Sammlung von Urkunden die auf die
Geschichte der geistlichen und friedlichen Unterhandlungen Bezug
*) Diese Abschriften der nur auf die IV. Serie der Leib n i zis c h e n Werke bezügli
chen Documente wurden in Hannover durch Herrn Dr. und Prof. Emil Ross ler zu
Göttingen besorgt, die derselbe dem Herausgeber von Leibnizens sämmtlichen
Werken kraft eines Vertrages vom 27. Mai 1857 ins volle Eigenthum überlas
sen hat.
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