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F r ie d r i c h M nassen.
Beiträge zur Geschichte der juristischen Literatur des Mittel
alters , insbesondere der Decretisten - Literatur des zwölften
Jahrhunderts.
Von Hin. Dr. Friedrich Maassen,
a. o. Professor des römischen Rechts in Innsbruck.
Einleitung.
Savigny hat durch seine Geschichte des römischen Rechts
im Mittelalter in eine der anziehendsten und folgenreichsten Epochen
welche die Rechtsgeschichte aufweist, indieHeimath unserer heutigen
civilistischen Jurisprudenz, uns wieder eingeführt. Es ist auffallend,
dass trotz der unendlich bedeutenden durch dieses Werk gegebenen
Anregung ein mit dem unmittelbaren und nächsten Gegenstände
seiner Darstellung in vielfacher Reziehung verwandter Zweig der
Literargeschichte verhältnismässig so wenig Bearbeitung gefunden
hat. Der Zusammenhang der beiden Glossatorenschulen ist kein blos
äusserer. Wie das Entstehen der Schule der Legisten in Bologna
den Anstoss gegeben hat zur Bildung der Schule der Decretisten, so
haben die beiden Schulen fortwährend in der innigsten Beziehung
und Wechselwirkung gestanden. Die Schüler waren stets dieselben;
später häufig auch die Lehrer; aber auch bevor dies der Fall war,
wurden doch die Lehrfächer beider Schulen bereits als Tlieile einer
und derselben Wissenschaft betrachtet. Das eben ist das Werk
Bologna’s. Nicht blos die äussere Methode der Behandlung war
die gleiche, sondern, wie auf der einen Seite die Lehrer des cano-
nischen Rechts die juristischen Grundbegriffe und Denkformen dem
römischen Recht entlehnten und für die Wissenschaft des canoni-
schen Rechts fruchtbar zu machen suchten, so konnten anderseits
die Legisten den auf dem Grunde der Kirche erwachsenen neuen
materiellen Rechtsanschauungen, dem Geist der aequitas des canoni-
sclien Rechts, wie er genannt wurde, sich nicht entziehen. Dass
über manche Fragen ein Meinungsstreit nicht ausblieb, beweist nur
um so mehr den lebendigen Verkehr, in dem beide Schulen mit ein
ander standen.