Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 24. Band, (Jahrgang 1857)

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F r ie d r i c h M nassen. 
Beiträge zur Geschichte der juristischen Literatur des Mittel 
alters , insbesondere der Decretisten - Literatur des zwölften 
Jahrhunderts. 
Von Hin. Dr. Friedrich Maassen, 
a. o. Professor des römischen Rechts in Innsbruck. 
Einleitung. 
Savigny hat durch seine Geschichte des römischen Rechts 
im Mittelalter in eine der anziehendsten und folgenreichsten Epochen 
welche die Rechtsgeschichte aufweist, indieHeimath unserer heutigen 
civilistischen Jurisprudenz, uns wieder eingeführt. Es ist auffallend, 
dass trotz der unendlich bedeutenden durch dieses Werk gegebenen 
Anregung ein mit dem unmittelbaren und nächsten Gegenstände 
seiner Darstellung in vielfacher Reziehung verwandter Zweig der 
Literargeschichte verhältnismässig so wenig Bearbeitung gefunden 
hat. Der Zusammenhang der beiden Glossatorenschulen ist kein blos 
äusserer. Wie das Entstehen der Schule der Legisten in Bologna 
den Anstoss gegeben hat zur Bildung der Schule der Decretisten, so 
haben die beiden Schulen fortwährend in der innigsten Beziehung 
und Wechselwirkung gestanden. Die Schüler waren stets dieselben; 
später häufig auch die Lehrer; aber auch bevor dies der Fall war, 
wurden doch die Lehrfächer beider Schulen bereits als Tlieile einer 
und derselben Wissenschaft betrachtet. Das eben ist das Werk 
Bologna’s. Nicht blos die äussere Methode der Behandlung war 
die gleiche, sondern, wie auf der einen Seite die Lehrer des cano- 
nischen Rechts die juristischen Grundbegriffe und Denkformen dem 
römischen Recht entlehnten und für die Wissenschaft des canoni- 
schen Rechts fruchtbar zu machen suchten, so konnten anderseits 
die Legisten den auf dem Grunde der Kirche erwachsenen neuen 
materiellen Rechtsanschauungen, dem Geist der aequitas des canoni- 
sclien Rechts, wie er genannt wurde, sich nicht entziehen. Dass 
über manche Fragen ein Meinungsstreit nicht ausblieb, beweist nur 
um so mehr den lebendigen Verkehr, in dem beide Schulen mit ein 
ander standen.
	        
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