Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 21. Band, (Jahrgang 1856)

Über die Echtheit und Bedeutung der Urkunde K. Rudolfs 1. 
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dass die erwähnten Zeugen in dieser Zusammensetzung in 
keiner uns bekannten Urkunde Vorkommen. 
Dagegen entspricht diese eigenthümliehe Zusam 
mensetzung der Zeugen, in der wir deutlich das Gefolge 
des Ausstellers und das der Empfänger der Urkunde 
unterscheiden, durchaus der Eigenthümlichkeit des 
Moments, in dem die Urkunde verfasst ist, und des 
Gegenstandes, von dem sie handelt. In den von Rudolf 
während seines Aufenthaltes in Augsburg ausgestellten Urkunden 
erscheinen neben anderen vornehmlich diejenigen Namen die wir als 
zum Gefolge des Königs gehörend bezeichnet und nachgewiesen 
haben; die anderen fehlen. Nur unter unserer, den herzoglich 
baierischen Brüdern, ihrem Landesfürsten, ertheilten Urkunde erschei 
nen auch jene baierischen und schwäbischen Herren als Zeugen, um 
für alle Zeit jeden Zweifel an der Echtheit der Urkunde über die 
baierische Kur zu beseitigen. 
2. Wie es kam, dass man die Echtheit der Urkunde in Zweifel 
gezogen hat. 
Wie ist man überhaupt zuerst darauf gekommen unsere Urkunde 
für unecht zu halten? Es mussten doch ganz besondere Gründe vor 
liegen, ein Actenstück das keineswegs den Stempel der Unechtheit 
an der Stirne trägt, dessen Echtheit im Gegentheil so leicht fest 
zustellen war, gleich bei seinem ersten Erscheinen anzuzweifeln? An 
den Ausdrücken principes electores, coelectores und an der Erwäh 
nung von sieben ausschliesslichen Wahlfürsten die darin Vorkom 
men, konnte man doch im XVII. Jahrhundert, wo es geläufig war den 
Ursprung der sieben Kurfürsten von Kaiser Otto III. und Papst 
Gregor V. herzudatiren, keineswegs Anstoss nehmen. 
Es waren die Umstände unter denen unsere Urkunde zuerst 
bekannt gemacht wurde, welche Bedenken gegen dieselbe erregten. 
Diese Umstände kurz zu bezeichnen dürfen wir uns um so weniger 
ersparen, als wir in ihnen zugleich die Quelle finden für die irrtlnim- 
liche Auffassung welche die Urkunde erfahren hat. 
Erinnern wir uns, dass es Zweige ein und desselben Wittels- 
bachischen Stammes waren, welche im Beginn des XVII. Jahrhunderts 
die rheinische Pfalz und Baiern getrennt regierten. In der rheinischen 
Pfalz herrschte der ältere Zweig, er übte das Kurrecht, ihm gebührte 
Sitzb. d. phil.-hist. CI. XXI. ßd. I. Hft. o
	        
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