Die Genesis der vier Prager Artikel.
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mente und Lehren Wiclifs bediente. Die Hussiten waren sich
dessen wohl bewußt, daß sie die wirkungsvollste Begründung
dieser Forderung nur den Werken Wiclifs entnehmen konnten.
Die Anregung zu den Glaubenssätzen, die den Inhalt der
vier Prager Artikel bilden, haben somit die Hussiten weder
durch die Reformbestrebungen in ihrer Heimat, noch durch die
Lehren der Waldenser empfangen. Man mag die Tätigkeit der
Vorreformatoren noch so hoch einschätzen, immer wird man
zugeben müssen, daß sie niemals die Absicht hatten, die
Stellung der Kirche anzutasten und den weltlichen Arm zum
Schutze der göttlichen Gebote anzurufen. Niemals haben sie
vollständige Freiheit der Predigt, Einziehung des Kirchen
gutes, Aufhebung der geistlichen Gerichtsbarkeit und Bestra
fung der Priester durch Laien gefordert oder die Einführung
des Laienkelches geplant. Auch die Waldenser vertraten kei
neswegs den Grundsatz, daß Gottes Wort nicht gebunden sein
dürfe, und die Spendung des Abendmahles unter beiden
Gestalten läßt sich bei ihnen vor dem Jahre 1415 nicht
bezeugen.
In den vier Prager Artikeln kehren jene Gedanken wieder,
die Johann Wiclif vierzig Jahre zuvor in England verkündet
hatte. So groß ist seine Bedeutung für die Ausbildung des
Hussitismus in Böhmen, daß wir uns keinen Artikel ohne den
Einfluß seiner Lehren entstanden denken können.
Die Forderungen von der Freiheit der Predigt und der
Einziehung des Kirchengutes sind, wie Inhalt, Wortlaut und
Entwicklungsgeschichte beweisen, ganz den Werken Wiclifs
entnommen worden. Auch die Forderung, daß den Laien das
Abendmahl unter beiden Gestalten gereicht werden solle, steht
in Zusammenhang mit seinen Lehren. Seine Abendmahls
theorie hat die Ausbildung der Ansicht, daß die Kommunion
aus den zwei Sakramenten des Leibes und des Blutes Christi
bestehe und unter einer Gestalt unvollständig sei, begünstigt,
vielleicht sogar mittelbar durch Huss angeregt; die Lehre von
der unbedingten Autorität der Bibel bot Jakobell die besten
Hilfsmittel bei der Begründung und der Verteidigung seiner
Sitzunjjsber. d. phil.-hist. Kl. 175. lid., 8. Abh. 7