Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 172. Band, (Jahrgang 1913)

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VI. Abhandlung: Camillscheg. 
iure, non rescriptis ageretur ,so daß er beschloß, alle die Re 
skripten der alten Vorbilder wegzunehmen, damit nach dem 
Rechte und nicht nach den Reskripten vorgegangen werde“; 
dann bei Orosius 1, 8, 4 nihilque divini iuris liunianique ei in- 
cognitum videbatur: cideo nt etiam agrorum sterilitatem multos 
annos prospiciens fruges congregasset ,so daß er, die Unfrucht 
barkeit voraussehend, Feldfrüchte sammeln ließ“. Später er 
scheint der ss-Konj. bei den Galliern (Blase, Plusqu. S. 98), 
doch ist er allgemein bei Gregor v. Tours, vgl. factum est ut 
. . . ita se quietum reddiderit ut nec sermonem quidem asperum 
respondisset; ita caput elisit ut vix vivens erigi potuisset; 
bei Fredegar (Haag, RF X S. 920 f.) tantae stragies . . . factae 
sunt, ut . . . cum paucis . . . potuissent evadere; tantae pro- 
speretatis post regnum tenuit, pacem . . . habens, ut miruni 
flasset, so noch 2 mal etc. 
Wie im Konsekutivsatz, so muß auch in den übrigen 
innerlich unabhängigen Konjunktivsätzen der -ss-Konjunktiv, als 
einziger präteritaler Konjunktiv, für ein selbständiges Tempus 
der Erzählung eintreten; so auch im Temporalsatz. 
14. Es ist bekannt, daß namentlich die lateinischen Schul 
grammatiken in dem Auftreten des Konj. Plusqu. im Temporal 
satz, wo die modernen Sprachen ein Tempus der Erzählung 
setzen, das Bestreben des Lateinischen sehen wollen, die Re 
lativität, d. h. das Früher und Später der beiden Teilhandlungen 
zum Ausdruck zu bringen. Nun ist aber andrerseits im indi 
kativischen Temporalsatz diese Relativität nicht ausgedrückt, 
da (nach Draeger II S. 515) ,der Modus aller Temporalsätze 
in der ältesten Zeit der Indikativ war . . . und sich überall 
auf die Hauptzeiten: Präsens, Perfekt, Fut. beschränkt; seine 
Nebentempora, Imperf. und Plusqupfkt., kommen entweder gar 
nicht vor, oder das Imperf. bezeichnet einen vergangenen Zu 
stand, nicht die relative Gleichzeitigkeit gegenüber einem an 
deren Praet., so daß also der Nebensatz logisch selbständig ist“ 
(vgl. noch Hoffmann, Zeitpart. S. 60). 
Als nun später der Konj. in die Temporalsätze eindrang, 
sollte plötzlich die Sprachgewohnheit, nach der der Temporal 
satz als selbständig gefühlt wurde, vollständig geändert worden 
sein, und um die Relativität der Handlungen auszudrücken, 
hätte man zu einer Verbalform gegriffen, die überall dort, wo
	        
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