Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 165. Band, (Jahrgang 1910)

290 
V. Abhandlung: Peitz. 
zungen in I 70 (89“ und b ) sind überflüssig: moerore und rumore 
sind ablativi instrumenti; tui ist genetivus subiectivus zu liila- 
ritate. Den beiden Gliedern des ersten Satzes sind die des 
zweiten parallel: angebaris: moerore, laetaris: hilaritate. Die 
Änderung inmo deo insudare wäre höchst auffällig und kaum 
gregorianisch. Man muß wohl die Lesung der Handschrift bei- 
behalten, wenn ich auch inmodo (== ,nacli Maßgabe der Kräfte, 
der Umstände“) für jetzt nicht weiter belegen kann. 1 Auch 
9Qb-o mu ß ,p[ e L esun g c j er Handschrift beibehalten werden; sie 
entspricht dem Zusammenhänge, Jaffes Emendation nicht. — 
In I 81 darf das allein sinngemäße parum (101 c ) nicht gegen 
Register- und Originalüberlieferung geändert werden; nostrae 
(101 d ) ist störend. — II 21 muß tibi (135 b ) fortfallen, punien- 
dum (135°) kann ohne Anstand bleiben. — In II 28 ist a te 
turpissimam . . . repulsam . . . (140 e ) erklärender Beisatz zu 
iniuricis; der Sinn ist völlig korrekt, sobald getrennt wird: 
. . . impugnatorem tnvenimus tuasque iniurias, a te turpissi 
mam . . . repulsam, licet iniuste patimur. 2 — II 47 (161°) 
ecclesiae ist genetivus obiectivus zu periurium (161° ist über 
flüssig), necnon et fornicationern abhängig von incurrisse (161 d ; 
auch die Änderung 161 b nicht notwendig). — II 49 (163 b ) 
muß die Handschrift in ihrem Rechte bleiben: rogavi prout 
ipse dedit: ut\ 163 d ist die Lesung von R nicht zu beanstanden. 
164“ und b ergeben die Emendationen keinen rechten Sinn, wäh 
rend die Lesung von R vorzüglich ist. Caput (— antiquus 
hostis) und membra eius (seil, diaboli) sind die Verfolger der 
Kirche; der geistige Tod steht den körperlichen Qualen gegen 
über. 3 — II 55 (174“) wäre sanctae matris vestrae ecclesiae, 
1 Aus ß ergibt sich auch für eine andere Emendation die Kichtigkeit der 
Lesung in der Handschrift. Potestates ist mit Rasur des Kürzungsstriches 
aus potestatem verbessert, muß also beibehalten werden. Das Subjekt zu 
solet ist eben deus. 
2 Diese Lesung wird von der Handschrift bestätigt, die nach invenimus 
ein Komma, nach iniurias ein kleines Trennungszeichen hat. Nach R 
muß der Satz lauten: Heu . . . tempora inmutata, quem murum. . . p?'o . . . 
ecclesia, cui. . . praesidemus, putabamus; quem scutum . . . sumere debere . . . 
credebamus, iam eius nostrumque inimicum . . . invenimus, tuasque iniurias 
(a te . . . repulsam) . . . patimur. 
3 Jaffes Note lG4 d beruht auf einem Fehler des Kollationators. R hat vita 
haud laudabilis. — Auch in II 54 (172 d — c ) löst die Handschrift das Rätsel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.