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III. Abhandlung: Engolbrecht.
nicht unwesentliche Ergänzung unserer Kenntnis der boethiani-
sclien Stilistik und Syntax sowie eine nicht unbeträchtliche
Reihe von damit im Zusammenhang stehenden Textesconsta-
tierungen zu bieten.
I. Bemerkungen über Glossen und Scholien
in Handschriften der Consolatio.
Proben von Glossen, Scholien und geschlossenen Commen-
taren zur Consolatio hat Schepss in dem schon oben erwähnten
Programme S. 32 ff. gegeben: sie zeigen, dass im grossen und
ganzen weder der Originaltext des Boethius durch sie gewinnt,
noch die Erklärung desselben wesentlich gefördert wird. Nichts
destoweniger glaube ich zeigen zu können, dass mindestens
an einer Stelle eine Scholiastenbemerkung uns eine ursprüng
liche Lesart erschliessen lässt, die nach der Textesüberlieferung
allein kaum mehr mit Aussicht auf allgemeine Zustimmung
restituiert werden könnte. Es heisst nämlich bei Pp. 1 15, 129 P
instillabas enim auribus cogitationibusque cotidie meis pytha-
goricum illud €11 OY 0€ON. Während die griechischen Citate
in den Boethiushandschriften sonst ausserordentlich corrupt
überliefert sind, worüber wir uns im Hinblick auf die des
Griechischen unkundigen Abschreiber nicht wundern, liegt hier
das einstimmige Zeugnis sämmtlicher Handschriften — ich
verstehe hier wie sonst unter sämmtlichen Handschriften bloss
alle oben aufgezählten — für ©€ON vor. Den auffälligen
Gebrauch des Accusativs bei ItteaOat glaubte aber Pp. 2 nicht
mehr rechtfertigen zu können, weshalb er conform dem Citat
bei Stob. Flor. III 80 (Fragm. phil. gr. I 216 M.) 0€h)l edieren
wollte. Nun steht aber in einer grösseren Zahl von Hand
schriften (darunter WMIF) über ©€ON das Scholion deo non
diis (manchmal in der verderbten Form de non diis); 2 diese
1 Der Einfachheit halber citiere ich stets nach den Seiten- und Zeilenzahlen
des Peiper’sclien Textes und bemerke, dass die Zeilenzahl sich regel
mässig auf das Anfangswort des Citates bezieht, sich also Öfters nicht
mit der Zeile des in Discussion stehenden Wortes deckt. Das der Ab
handlung beigegebene Register behebt natürlich diese Differenz.
2 Mit rührender Gewissenhaftigkeit ist dieser Fehler zu wunderlichem
Zwecke übernommen worden. So liest man schon in dem Manuscript