Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 140. Band, (Jahrgang 1899)

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X. Abhandlung: G u g 1 i a. 
IX. und X. und zwischen der X. und XI. Session stattgefunden 
hätten, hören wir bei Raynaldus-Paris (ad 1516, § 1): praelati 
super hoc congregati videntes . . . statuerunt denuo ad Ponti- 
ficem alios praelatos deputare. Es war das auch eine der 
congregationes particulares oder privatae, wie wir sie oben 
bereits kennen gelernt haben. In welcher Form da verhandelt 
wurde, lässt sich nicht entnehmen. 1 Hergenröther bemerkt, 
dass die Regularen die Generale der Augustiner und Domini 
kaner gewählt hätten, um ihre Sache vor der Congregation 
zu führen. 2 Darnach hätten also auch eigene Versammlungen 
der Regularen stattgefunden, die in einer gewissen Beziehung 
zum Concil gestanden wären. 
f) CardinalscongTegationen und Consistorlen. 
In der officiellen Darstellung findet sich nur ein einziges- 
mal ein Hinweis auf die Bedeutung dieser Versammlungen für 
das Concil, und zwar sehr spät: wo die wiederholte Verschiebung 
der XI. Session erklärt wird (Harduin, S. 1767): ex certis 
causis urgentissimis et praesertim quia ea in decima sessione 
determinari debent non fecerunt adhuc absoluta per reverend mos 
cardinales et congregationes praelatorum in quibus ea discutiun- 
tur. Zweimal wird im Diarium des Paris der Congregationen 
gedacht: die eine wird erwähnt als Vorbereitung für die 
III. Session: Die lunae 25 octobris dixi Pontifici quod approxi- 
mante die sessionis quae erit tertia mensis futuri sicut in ultima 
sessione fuerat decretum quod bonum esset, quod Sua S tas 
mandaret teneri aliquam congregationem cardinalium ad materias 
conciliares deputatores si quae essent, prout erant, proponendae 
et concludendae possint prius intelligi et definiri. Inde papa 
1 Hergenröther stellt diese Streitigkeiten und Verhandlungen zum Theil 
nach den gedruckten Quellen, zum Theil nach jenen Actenstücken, die 
er im Anhang seines VIII. Bandes neu mittheilt und deren wir oben ge 
dachten, ausführlich dar(S. 621 f., 692 f.) 5 auf die Form der Verhandlung 
geht er nicht ein. 
2 Nach den Briefen des Egidio. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass die 
anderen zum Erscheinen berechtigten Ordensgeistlichen auch in der Con 
gregation erschienen; in den für diese Angelegenheit entscheidenden 
Congregationen vom 15. und 16. December 1516 sind 5 Ordensgenerale 
anwesend.
	        
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