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X. Abhandlung: G u g 1 i a.
IX. und X. und zwischen der X. und XI. Session stattgefunden
hätten, hören wir bei Raynaldus-Paris (ad 1516, § 1): praelati
super hoc congregati videntes . . . statuerunt denuo ad Ponti-
ficem alios praelatos deputare. Es war das auch eine der
congregationes particulares oder privatae, wie wir sie oben
bereits kennen gelernt haben. In welcher Form da verhandelt
wurde, lässt sich nicht entnehmen. 1 Hergenröther bemerkt,
dass die Regularen die Generale der Augustiner und Domini
kaner gewählt hätten, um ihre Sache vor der Congregation
zu führen. 2 Darnach hätten also auch eigene Versammlungen
der Regularen stattgefunden, die in einer gewissen Beziehung
zum Concil gestanden wären.
f) CardinalscongTegationen und Consistorlen.
In der officiellen Darstellung findet sich nur ein einziges-
mal ein Hinweis auf die Bedeutung dieser Versammlungen für
das Concil, und zwar sehr spät: wo die wiederholte Verschiebung
der XI. Session erklärt wird (Harduin, S. 1767): ex certis
causis urgentissimis et praesertim quia ea in decima sessione
determinari debent non fecerunt adhuc absoluta per reverend mos
cardinales et congregationes praelatorum in quibus ea discutiun-
tur. Zweimal wird im Diarium des Paris der Congregationen
gedacht: die eine wird erwähnt als Vorbereitung für die
III. Session: Die lunae 25 octobris dixi Pontifici quod approxi-
mante die sessionis quae erit tertia mensis futuri sicut in ultima
sessione fuerat decretum quod bonum esset, quod Sua S tas
mandaret teneri aliquam congregationem cardinalium ad materias
conciliares deputatores si quae essent, prout erant, proponendae
et concludendae possint prius intelligi et definiri. Inde papa
1 Hergenröther stellt diese Streitigkeiten und Verhandlungen zum Theil
nach den gedruckten Quellen, zum Theil nach jenen Actenstücken, die
er im Anhang seines VIII. Bandes neu mittheilt und deren wir oben ge
dachten, ausführlich dar(S. 621 f., 692 f.) 5 auf die Form der Verhandlung
geht er nicht ein.
2 Nach den Briefen des Egidio. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass die
anderen zum Erscheinen berechtigten Ordensgeistlichen auch in der Con
gregation erschienen; in den für diese Angelegenheit entscheidenden
Congregationen vom 15. und 16. December 1516 sind 5 Ordensgenerale
anwesend.