Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 119. Band, (Jahrgang 1889)

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VI. Abhandlung: "Vrba. 
Briefe in den Handschriften nichts, was ihm des Notirens 
werth schien. 
Minder günstig muss unser Urtheil über die Arbeits 
manier der Benedictiner lauten. Ich habe schon früher S. 37 ff. 
an einigen Beispielen gezeigt, in welch’ flüchtiger und eigen 
mächtiger Weise sie vorgingen und verschiedenerlei Angaben 
zu einem Ganzen zusammensehweissten. Mit den Angaben 
über das von ihnen benützte Vaticanische Material sind sie 
geradezu willkürlich umgesprungen. Das Register ihrer Ver- 
stösse in dieser Richtung ist mannigfach; ich schreite im 
Folgenden a minori ad maius vor. Die Benedictiner geben 
z. B. nur im Allgemeinen an, dass sie Vaticani benützt 
haben zu den epp. 174—177 (CCXXXVIII—CCXLI); Aldus 
hatte in seinen Collationen zu jeder dieser epp. bemerkt, dass 
er vier Handschriften verglichen habe. Ebenso verfahren sie 
bei ep. 207 (LXX), für welche Aldus eine Handschrift angibt. 
Zu epp. 232 und 233 (CCLIII und CCLIV) bemerken die 
Benedictiner: Non repertae in MSS. nisi cb et v (cb = Cor- 
beiensis monasterii Codices, plerique ante annos 800 aut 900 
scripti; v — Vaticani Codices, quorum nobiscum communicatae 
sunt variantes lectiones, collectae olim per selectos viros, qui post 
editionem a Lovaniensibus adornatam castigandis denuo S. Au- 
gustini operibus Clementis VIII auctoritate incumbebant). Aldus 
notirt zu ep. 232, dass er sie nach einem, zu ep. 233, dass 
er diese nach zwei codd. verglichen habe. Noch auffallender 
wird der Fehler, wenn man ihre Bemerkung zu der unmittel 
bar darauffolgenden ep. 234 (CCLV) und ep. 226 (CCLVI) 
liest: Ad eosdem MSS. duos recognitae. Zu ep. 257 (CCXVI) 
geben sie nur die unbestimmte Notiz, dass sie Vaticanische 
Handschriften benützt hätten, obzwar ihnen, wie sie selbst 
bemerken, s. oben S. 37, für die ganze Gruppe der epp. 248 
bis 271 nur die Collationen aus einer einzigen Vaticani- 
schen Handschrift zur Verfügung standen. Oefters haben die 
Mauriner in ihrem Syllabus eodicum mehrere in ihrer Ausgabe 
aufeinanderfolgende Briefe zu einer Gruppe zusammengefasst, 
um nicht bei jeder einzelnen Epistel den Apparat angeben zu 
müssen; in diesem Falle sind ihre Angaben über die Anzahl 
der benützten Handschriften mit äusserster Vorsicht aufzu 
nehmen. Zu epp. 20—22 (CCXXXIII—CCXXXV) geben sie
	        
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