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42. Grafschaft Stolberg.
1. Das Nonnenkloster Drübeck, dessen Bewoh
nerinnen angeblich schon zur Zeit des Bauernkrieges
(1525) die evangelische Lehre angenommen hatten,
wird von vier Aebten, welche in Begleitung von Sol
daten erschienen, gezwungen, zum Katholicismus zurück
zukehren (17. Juli 1629).
2. Im Kloster Ilsenburg wird ebenfalls am 19. Juli
1629 die gewaltsame Besitznahme versucht, wobei die
Aebte der Berufung auf das Restitutionsedict die Be
hauptung entgegenstellten: ihre Commission sei noch
neuer als das Restitutionsedict. Unter Scherzreden
ziehen sie ab, kehren aber am 21. Juli zurück und
restituiren nun das Kloster wirklich.
43. Bisthum Strassburg. Am 13. April 1627 ergeht ein neues
Mandat gegen die evangelischen Domherren im soge
nannten Bruderhof, welche nach dem Hagenauer Ver
trag 1604 bisher geduldet worden waren.
44. Grafschaft Teklenburg (unter Bentheim’scher Vormund
schaft).
1. Im Nonnenkloster Leeden waren die Nonnen
schon 1539 von ihrem Klostergelübde entbunden, aber
lebenslänglich in Verpflegung geblieben; als evange
lisches Frauenstift bestand das Kloster auch weiterhin.
Restituirt wurde es am 23. März 1630.
2. Das Kreuzbrüderkloster Osterberg, dessen Re
stitution schon 1623 einmal angeordnet war, wird gleich
falls am 23. März 1630 wirklich eingezogen.
45. Bisthum Verden. Ueber die Restitution des Stiftes selbst
siehe den Text; im Einzelnen wurden restituirt:
1. die Kathedralkirche in Verden, in der aber
1630 der katholische Gottesdienst noch nicht einge
führt war;
2. die Collegiatkirche St. Andreas ebenda, welche
den Jesuiten übergeben werden sollte.
Ausserdem wurden in Verden auch Barfüsser ein
geführt; den Lutherischen blieben vorläufig noch zwei
Kirchen eingeräumt.
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